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3 Dezember 2007

Wald- und Forstlexikon: Bannwald

Geschrieben von Gerhard Zirkel in Kategorie: Wald .

 

Der Begriff “Bann” an sich stammt aus dem Mittelalter. Ein Bannwald war damals ein Waldgebiet, das nur vom Landesherrn selbst genutzt werden durfte. Das konnte nur für die Jagd gelten (Jagdbann), für die Fischerei oder für die Nutung des ganzen Waldes.

Heutzutage wird der Begriff Bannwald regional unterschiedlich definiert. Zumeist versteht man darunter ein Waldgebiet, das als ganzes erhalten werden soll. Das wird aus Umweltschutzgründen festgelegt, oder als Schutz vor Lawinen oder Hochwasser. In den meisten Regionen ist eine forstwirtschaftliche Nutzung erlaubt oder gar erwünscht.

Das einzige deutsche Bundesland, das den Begriff Bannwald etwas anders sieht, ist Baden-Württemberg. Dort ist ein Bannwald ein Totalreservat in dem jegliche Nutzung streng verboten ist. Bannwälder dienen dort zumeist der wissenschaftlichen Erforschung der heimischen Wälder.

In der Alpenregion dienen Bannwälder häufig als Lawinen- und Hochwasserschutz. Diese Bannwälder werden auch Schutzwälder genannt.

Weitere Begriffe aus dem Lexikon finden Sie unter “Lexikon

Gerhard Zirkel

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